Altes Dorfschulhaus Tjeerd Coehoorn, 2018.

Fred und Cécile Zimmermann - Stiftung

Kunst und Kultur im Alten Dorfschulhaus bei der Kirche in Wattenwil



Bruchstücke aus der Geschichte Wattenwils

1879    Aufteilung des Wattenwiler Burgerlandes unter den Burgern

In Wattenwil findet am 24. Dezember, morgens um 8.00 Uhr, im Wattenwiler Dorfschulhaus eine Burgerversammlung statt, an welcher über die Aufteilung des Burgerlandes unter den Burgern verhandelt wird.

Wir zitieren einige Ausschnitte aus dem Protokoll der Burgergemeinde vom 24. Dezember 1879:

❝  Nach geltendem Recht darf das Burgergut nicht unentgeltlich unter den Burgern verteilt werden, das heisst, dass eine Vermögensverminderung verfassungswidrig ist; andererseits erwartet man eine Verfassungsänderung, mit welcher die «Überführung der Burgergüter zu Schul- oder anderen Zwecken» umgesetzt werden soll. ❞

So wollen die Wattenwiler Burger aktiv werden, ❝  bevor die gegenwärtige Gesetzgebung geändert wird und der Staat sich in unsere Sachen einmischt, zur gegenwärtigen Zeit, wo wir noch frei schalten und walten können, insofern unsere Burgergutsrechnung keine Vermögensverminderung ausweist. ❞

Der Vorschlag des Burgerrates zum weiteren Vorgehen lautet: ❝  In den Burgergutsrechnungen ist als Wertbestimmung für das Allmendland die Grundsteuerschatzung angenommen. Wenn nun die Burgergemeinde den einzelnen Nutzungsberechtigten das Land um die Grundsteuerschatzung verkauft, so vermindert sie das Vermögen nicht, indem statt der Liegenschaft dann die von den Burgern schuldigen Kaufpreise als Kapitalien ins Vermögen aufgenommen werden. Die von den Burgern schuldigen Kaufpreise müssen verzinst werden, etwa zu 4 % [kündbar auf 3 Monate] ❞.

Quelle und weiterführende Dokumentation:

Trachsel Adolf, Burgerschreiber, Transkript/Auszug aus dem Protokoll der «Reglementarischen Versammlung der Burgergemeinde Wattenwyl, Mittwoch, 24. Dezember 1879. Morgens 8 Uhr, im Dorfschulhaus».