Altes Dorfschulhaus Tjeerd Coehoorn, 2018.

Fred und Cécile Zimmermann - Stiftung

Kunst und Kultur im Alten Dorfschulhaus bei der Kirche in Wattenwil



Bruchstücke aus der Geschichte Wattenwils

1865    Kantonnementsvertrag Oberer Gurnigelwald

Abschluss des Kantonnementsvertrages zwischen dem Staat Bern und den acht holznutzungsberechtigten Einwohnergemeinden Uetendorf, Thierachern, Forst, Längenbühl, Uebeschi, Kienersrüti und Stoffelsrüti, Gurzelen und Seftigen betreffend den Oberen Gurnigelwald, Kirchgemeinde Thurnen. Das Gebiet grenzt an den Wattenwilerwald.

Interessant daran ist der Hinweis, wonach Bern «seit alters her» im Besitz des ganzen oberen Gurnigelwaldes ist, jedenfalls vor 1803, dem Zeitpunkt der Einführung der ehemaligen Untergerichte, ohne jedoch dafür eine Eigentumsurkunde vorweisen zu können. Ohne Zweifel sei Bern in den Besitz des Waldes teils durch die Säkularisierung des Klosters Rüeggisberg gelangt ‐ an das zu seiner Zeit ein grosser Teil dieses Waldes durch eine Schenkung von Kaiser Heinrich IV. im Jahre 1076 fiel ‐ und zum anderen Teil durch den Erweb der Herrschaft Wattenwil im Jahr 1642.

Quelle und weiterführende Dokumentation:

Breitner Otto, «Aus der Geschichte des obern Gurnigelwaldes», ca. 1927.