Altes Dorfschulhaus Tjeerd Coehoorn, 2018.

Fred und Cécile Zimmermann - Stiftung

Kunst und Kultur im Alten Dorfschulhaus bei der Kirche in Wattenwil



Bruchstücke aus der Geschichte Wattenwils

1786    Neue Forstordnung

Eine neue Forstordnung tritt in Kraft, die die früheren Richtlinien verschärft: Unerlaubte Rodungen und die Ausfuhr von Holz, Torf und Kohle werden untersagt, die Ware eingezogen und mit ihrem dreifachen Wert gebüsst. Jagen darf nur, wer ein Recht dazu besitzt.

Vom 1. Mai bis 1. Oktober darf im Wald kein Holz geschlagen werden. Der Verbrauch von Holz soll mit bestimmten Massnahmen eingedämmt werden, wie zum Beispiel mit dem Bau von Häusern aus Mauerwerk oder Flussschwellen aus Steinen und Kies anstatt aus Stammholz. Es erfolgen verschiedene personelle Einsätze zur Kontrolle dieser Massnahmen ‐ doch dies alles bringt nicht viel, da die Obrigkeit weiterhin finanzielle Investitionen in eine richtige Forstwirtschaft scheut.

Zum Thema im Internet zu finden:

«Forst-Ordnung für der Stadt Bern deutsche Lande»

Quellen und weiterführende Dokumentationen:

«Forst-Ordnung für der Stadt Bern deutsche Lande. Gegeben den 16. und 23. Junii und 7. Julii 1786».

Stuber Martin, «Wälder für Generationen: Konzeptionen für Nachhaltigkeit im Kanton Bern (1750-1880)», Seite 37ff, 2008.