Altes Dorfschulhaus Tjeerd Coehoorn, 2018.

Fred und Cécile Zimmermann - Stiftung

Kunst und Kultur im Alten Dorfschulhaus bei der Kirche in Wattenwil



Bruchstücke aus der Geschichte Wattenwils

1780    Verordnung über Landsassen

Den Quellen entnehmen wir: Seit jeher gibt es Gaukler, Wahrsager, Taschenspieler, Musikanten, Pilger, Tagträumer, Bettler oder sonst Menschen, die keiner geregelten Beschäftigung nachgehen; sie ziehen von Ort zu Ort, werden nirgends sesshaft ‐ sind heimatlos.

Fehlende Fähigkeiten respektive Arbeitsmöglichkeiten verstärken das Problem. Unter dem Sammelbegriff «Landstreicher» sind Männer, Frauen und Kinder gemeint, die ihr Leben auf diese Art und Weise fristen, daraus einen Beruf statuieren und ihn an ihre Nachkommen vererben. Insbesondere zur Zeit der Reisläuferei und späteren Militärdienste für fremde Herrscher nimmt das Landstreichertum stark zu; kranke, verstümmelte, arbeitsscheue psychisch angeschlagene Söldner kehren heim, betteln und rauben, wie sie es in der Fremde gelernt haben. Diese heimatlosen Menschen werden zu einer eigentlichen Landplage.

Auch Wattenwil ist für Bettelei bekannt.

Die bernische Obrigkeit versucht mit mehreren Anläufen, dem Problem der Heimatlosen Herr zu werden. In diesem Jahr erlässt sie die «Hochobrigkeitliche Verordnung die inkorporierten Landsassen betreffend», mit der eine Landsassenkorporation errichtet wird. Alle Heimatlosen werden unter diesem Begriff erfasst. Ihnen wird anstelle des Heimatscheines ein Korporationsschein ausgestellt, welcher die gleiche Wirkung hat wie ein Heimatschein. Das erwünschte Ziel wird jedoch nicht erreicht und die Zahl der Heimatlosen nimmt weiter zu.

Zum Thema im Internet zu finden:

«Hochobrigkeitliche Verordnung die inkorporirten Landsassen betreffend»

Quellen und weiterführende Dokumentationen:

«Hochobrigkeitliche Verordnung die inkorporirten Landsassen betreffend», 1780.

Peter Schneider, Burgerschreiber a.D., Diessbach bei Büren, «Gedanken eines pensionierten Burgerschreibers».