1672 Wie Wattenwil zu seinem Märit kommt
Auf der Alp Nünenen findet in alter Zeit jeweils im August ein Bocksmärit statt. Das missfällt der bernischen Obrigkeit. 1664 verbietet sie dieses Treiben.
Teile der Bevölkerung finden sich mit diesem Verbot nicht ab. Sie verlegen den Märit nach Wattenwil. Das entgeht der Regierung nicht und 1667 wird auch dieser Markt verboten.
Aber auch nach diesem zweiten Verbot lassen sich die Leute im oberen Gürbetal nicht einschüchtern und führen den Anlass als Geissmärit weiter. Auch dieser wird von der Berner Regierung wieder verboten.
Trotzdem - das Märitwesen lebt weiter. Schliesslich gibt sich die Obrigkeit geschlagen und erlaubt, dass der Märit ab 1672 nun unter der Aufsicht des Pfarrers durchgeführt werden darf. Seither gibt es den Wattenwil-Märit!
Heutzutage ohne pfarrherrliche Aufsicht!
Quellen und weiterführende Dokumentationen:
Barlome Vinzenz, Staatsarchiv Bern, 2015:
1 A II 459 [RM 148], S. 612 f.
2 A II 467 [RM 156], S. 57; A I 487 [MB 8], S. 380 f.