Altes Dorfschulhaus Tjeerd Coehoorn, 2018.

Fred und Cécile Zimmermann - Stiftung

Kunst und Kultur im Alten Dorfschulhaus bei der Kirche in Wattenwil



Bruchstücke aus der Geschichte Wattenwils

1750    Der Wald und die Jagd

Der Wald gehört zur Lebensgrundlage der Zivilisationen; zum Überleben der Menschen und zur Entwicklung ihrer Existenz ist er unabdingbar.

Der Historiker Richard Feller 1 schreibt in seiner «Geschichte Berns» über den Wald und die Jagd seit dem 16. Jahrhundert im Bernbiet und über die Situation in Wattenwil (Auszüge):

❝  Der Wald war das Stiefkind des Staates. Die Obrigkeit hatte schon im 16. Jahrhundert aus Furcht vor Holzmangel Schutzmandate erlassen. Sie wurden nie streng gehandhabt, weil der Staat nicht die nötige Aufsicht führte. Ihm gehörten die meisten Wälder auf den Höhen und Hängen, den Gemeinden gewöhnlich die Wälder in der Tiefe. Hochwald bedeutete Staatswald.

Da die entlegenen Gehölze nicht genügend durch Wege erschlossen waren, warfen sie dem Staat nicht den Nutzen ab, der ihrem Umfang entsprach. Darum öffnete die Obrigkeit die Staatswälder den anstossenden Dörfern. Die Gemeindewälder lichteten sich, weil sie leichter zugänglich waren und oft ohne Rücksicht ausgebeutet wurden, besonders, wenn die Bevölkerungszunahme es gebot. An verschiedenen Orten unterstanden die Gemeindewälder dem Obereigentum des Twingherrn. Der Wandel der Verhältnisse, die Ansprüche der wachsenden Siedlungen nötigten ihn zu Zugeständnissen, die sein Recht unterhöhlten. Die Obrigkeit hatte die Gesetzgebung auch über die Gemeindewälder. ❞

❝  Die Jagd war kein ausschliessliches Herrenvergnügen, sondern stand auch den Landleuten offen. ❞

❝  Die Jägerkammer stellte zu Beginn des 18. Jahrhunderts fest, dass die Wälder ausgeschossen seien und die Jagd bedürftige Leute zum Müssiggang verführe. Schon im 17. Jahrhundert behalf sich die Obrigkeit mit Schongebieten; sie legte 1649 den Forst und das Grauholz und in der Folge andere Wälder in Bann. Das Forstmandat von 1725 griff noch schärfer zu. Es bannte den Bremgartenwald, einen Bezirk im Amt Schenkenberg und die Wälder am Oberlauf der Gürbe, die Gemeinde Wattenwil, den Gurnigel und die Giebelegg, weil in dieser Gegend das Wildern eine Gewohnheit geworden war. ❞

Quelle und weiterführende Dokumentation:

1 Feller Richard, Ausschnitt aus «Geschichte Berns», Band 3, VI. Kapitel, 5. Der Wald und die Jagd, Seite 534ff, 1955.